Was sieht das Gesetz vor, wenn Sie einmal nicht mehr entscheiden können?

Ableben/Erbfolge: Erben werden zur Hälfte der überlebende Ehegatte, zur anderen Hälfte die Kinder bzw. die nächsten Verwandten. Gibt es keine Angehörigen mehr, dann fällt das Vermögen an den Staat.

Betreuung: Im Falle der Betreuungs­bedürftigkeit setzt das Amtsgericht in der Regel einen Ihnen völlig fremden/unbekannten Betreuer ein, den das Gericht aus anderen Verfahren kennt. Dieser Betreuer entscheidet über alle Angelegenheiten Ihres Lebens.

Bestattung: Erfolgt entweder nach dem Willen der Angehörigen oder nach den Vorschriften der Ordnungsbehörden.

Alle diese Themen lassen sich nach Ihren Wünschen und Vorstellungen gestalten – dafür steht fachkundige Hilfe zur Verfügung

 

Welche Hilfestellung und Unterstützung können wir Ihnen bieten?

Für die Regelung der Betreuung, der Erbfolge und der Bestattung unterstützen wir Sie durch Hilfestellung

  • bei der vertraglichen Regelung der Weitergabe unter Lebenden,
  • bei der Erstellung von Patientenverfügungen,
  • bei der schriftlichen Verfassung von Vorschlägen an das Amtsgericht, eine               Person Ihres Vertrauens als Betreuer zu bestellen,
  • beim Abfassen von Vollmachten für eine Person Ihres Vertrauens, die eine                       Betreuung entbehrlich macht,
  • beim Aufsetzen von Erbverträgen,
  • beim Verfassen eines Testaments.

Diese Aufzählung enthält lediglich Beispiele. Die tatsächlichen Lösungsmöglichkeiten sind vielfältiger.Welche Lösung für Sie die passende ist, kann eine Beratung in unserer Kanzlei klären.

 
         
 
 
 

Stellen Sie heute die Weichen, denn unter Umständen können Sie irgendwann nicht mehr selbst entscheiden - und nur selten entsprechen die gesetzlichen Regelungen Ihren persönlichen Zielen. 

Beispiele:
Ein Erblasser möchte, dass der überlebende Ehegatte das gemeinsame Vermögen in Ruhe genießen kann ohne schon zu Lebzeiten mit den Kindern teilen zu müssen, oder von den Kindern oder Enkeln soll jemand bevorzugt bedacht werden.

Im Falle der Betreuungsbedürftigkeit möchten Sie, dass Ihre Tochter oder Ihr Sohn als Betreuer eingesetzt wird.

Sie möchten Ihre Bestattung und die Gestaltung Ihrer Grabstätte so durchgeführt wissen, wie Sie Sie es wollen, unabhängig vom Geschmack und Willen Ihrer Nachkommen.

 

 

Tagtäglich
gibt es zahllose Fälle mehr, in denen die Wünsche der älteren Generation und die gesetzlich vorgeschriebenen Folgen nicht zusammenpassen.

Für alle diese Fälle ermöglicht Ihnen unsere Kanzlei maßgeschneiderte Lösungen.

Mit all unserer Erfahrung und Kompetenz stehen wir für Beratungsgespräche und die Realisierung Ihrer Wünsche zur Verfügung

„Wenn Sie verhindern möchten, dass im Falle eines Falles gegen Ihren Willen Entscheidungen getroffen werden, dann sprechen Sie mit uns“ (Rechtsanwalt und Notar Peter Tadsen)

 
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